Wichtiger Hinweis: Zählerablesung für die Wasserverbrauchsgebührenabrechnung 2023

26. Oktober 2023: Voraussichtlich ab Mitte Dezember werden die Ablesekarten für die diesjährige Wasserzählerablesung verteilt.

Für die Ermittlung des Verbrauchs ist der Zählerstand zum 31. Dezember 2023 maßgebend und soll bis spätestens 08. Januar 2024 abgegeben sein, da ansonsten der Verbrauch geschätzt werden muss.

Vorzugsweise teilen Sie uns bitte den Zählerstand online mit. Alternativ ist die Abgabe des Zählerstandes auch per Ablesekarte, E-Mail oder Telefax möglich.

Bitte beachten:

Nachdem der Zweckverband funkauslesbare Zähler einbaut und der Zählerstand mittels Funkübertragung ermittelt wird, erübrigt sich das Ablesen und es werden an die betreffenden Wasserabnehmer*innen k e i n e Zählerablesekarten verschickt. Ausnahme: Deaktivierte Funkzähler

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.